ST-01

Ein Brand ist mehr als seine Ursache.

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ST-02

01

BRANDURSACHENERMITTLUNG

Wo und wodurch entstand der Brand?

Die Brandursachenermittlung dient der Feststellung des Brandentstehungsbereiches und der Untersuchung der Vorgänge und Bedingungen, die zur Entstehung des Brandes geführt haben.

Dabei werden die am Brandort festgestellten Befunde mit den weiteren verfügbaren Erkenntnissen zusammengeführt und fachlich bewertet.

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ST-03

DIE BRANDURSACHE ERKLÄRT NICHT ZWANGSLÄUFIG DEN SCHADENVERLAUF.

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ST-04

02

BRANDENTWICKLUNG UND BRANDAUSBREITUNG

Wie entwickelte sich der Brand?

Abhängig von der Fragestellung kann die Untersuchung über die Feststellung der Brandursache hinausgehen.

Untersucht werden die Bedingungen, die den zeitlichen und räumlichen Verlauf des Brandes beeinflusst haben. Dazu können insbesondere die Brandlast, die Ventilationsbedingungen, bauliche und technische Gegebenheiten sowie betriebliche Abläufe gehören.

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ST-05

03

BRANDBEKÄMPFUNG UND SCHADENSENTWICKLUNG

Welche Bedeutung hatte die Brandbekämpfung für den Schadensverlauf?

Abhängig von der Fragestellung können auch die Bedingungen und der zeitliche Ablauf der Brandbekämpfung Gegenstand der Untersuchung sein.

Dabei ist zu untersuchen, ob und in welchem Umfang einzelne Bedingungen den weiteren Brand- und Schadensverlauf tatsächlich beeinflusst haben.

Wäre der Schaden geringer ausgefallen, wenn der Feuerwehr von Beginn an ausreichend Löschwasser zur Verfügung gestanden hätte?

Beispiel einer sachverständigen Fragestellung
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ST-06

04

KAUSALITÄT

Feststellung allein bedeutet noch keine Ursächlichkeit.

Bei der Untersuchung eines Brandereignisses können technische Mängel, Abweichungen von Regelwerken oder andere auffällige Zustände festgestellt werden.

Ihre bloße Feststellung belegt jedoch nicht, dass sie für die Entstehung, Entwicklung oder das Ausmaß des Brand- und Schadensereignisses ursächlich waren.

Entscheidend ist der nachweisbare Zusammenhang zwischen dem festgestellten Zustand und seiner Wirkung auf das konkrete Brandereignis.

Nicht jeder Mangel ist schadensursächlich.

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ST-07

05

METHODEN

Die Methode folgt der Fragestellung.

Brandermittlung erfordert ein methodisches Vorgehen. Welche Vorgehensweise geeignet ist, richtet sich nach der Fragestellung, den verfügbaren Erkenntnissen und den Bedingungen des konkreten Brandereignisses.

Methodisches Arbeiten ersetzt nicht das eigene Denken.

METHODEN
ST-08

SACHVERSTÄNDIGER

DR. ECKHARD GRÜNHEID

Sachverständiger für Brandermittlung

SACHVERSTÄNDIGER
ST-09

06

LEHRE

Wissen vermitteln. Eigenständiges Denken fördern.

Hochschule Mittweida – Allgemeine Forensik

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg – Forensic Sciences and Engineering – Brandursachenermittlung

LEHRE
ST-10

07

FACHWISSEN

Ausgewählte Beiträge zur Brandermittlung

Fachliche Beiträge zu Brandermittlung, Methodik und der technisch-naturwissenschaftlichen Untersuchung und Bewertung von Brandereignissen.

FACHWISSEN