LE-01

LEHRE

Brandermittlung lässt sich nicht allein aus Lehrbüchern lernen.

Die Lehre verbindet fachliche Grundlagen mit der Untersuchung konkreter Fragestellungen und der kritischen Bewertung der dabei gewonnenen Erkenntnisse.

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LE-02

01

HOCHSCHULLEHRE

Hochschule Mittweida – Allgemeine Forensik

Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg – Forensic Sciences and Engineering – Brandursachenermittlung

Die Lehrveranstaltungen verbinden Grundlagen der Brandermittlung mit praktischer Untersuchung, experimenteller Betrachtung und methodischer Bewertung.

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LE-03

02

WISSEN UND EIGENSTÄNDIGES DENKEN

Lehre soll Fachwissen vermitteln und zugleich dazu befähigen, Tatsachen und Befunde eigenständig zu erkennen, mögliche Erklärungen zu entwickeln und diese kritisch zu prüfen.

Die Schlussfolgerung steht am Ende der Untersuchung – nicht an ihrem Anfang.

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LE-04

03

BEOBACHTUNG UND INTERPRETATION

Eine wesentliche Voraussetzung fachlicher Untersuchung ist die Trennung zwischen Beobachtung und Interpretation. Zunächst ist festzustellen und zu beschreiben, was tatsächlich beobachtet wurde. Erst anschließend stellt sich die Frage, welche physikalischen, chemischen oder technischen Vorgänge den beobachteten Befund erklären können.

  1. Beobachten
  2. Beschreiben
  3. Fragen
  4. Hypothesen entwickeln
  5. Prüfen
  6. Bewerten
  7. Schlussfolgern
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LE-05

04

BRANDVERSUCH

Beobachten. Messen. Verstehen.

Brandversuche ermöglichen es, ausgewählte Vorgänge unter bekannten oder kontrollierten Bedingungen zu beobachten und konkrete Hypothesen zu untersuchen. Dabei steht nicht das Feuer als Ereignis im Mittelpunkt, sondern die Fragestellung des Versuches.

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LE-06

STAUBEXPLOSIONSVERSUCH

Kontrollierter Versuch im Rahmen der Lehre

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LE-07

05

THEORIE, VERSUCH UND AUSWERTUNG

Ein Versuch kann Vorgänge sichtbar und messbar machen. Seine fachliche Bedeutung ergibt sich jedoch erst aus der Auswertung.

  1. Theorie
  2. Fragestellung
  3. Versuch
  4. Beobachtung/Messung
  5. Auswertung
  6. fachliche Einordnung
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LE-08

06

GRENZEN DES VERSUCHS

Ein experimentell erzeugtes Ergebnis zeigt, dass ein bestimmter Vorgang unter den gewählten Versuchsbedingungen möglich ist. Daraus folgt nicht ohne Weiteres, dass ein historisches Brandereignis unter denselben Bedingungen und auf dieselbe Weise abgelaufen ist.

Reproduzierbar ist der Versuch – nicht das vergangene Ereignis.

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LE-09

07

PRÜFUNG / FORENSISCHE PRAXIS

Lehre umfasst nicht nur die Vermittlung von Wissen, sondern auch dessen Anwendung und fachliche Bewertung. An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg gehört hierzu auch die Durchführung der Modulabschlussprüfung „Forensische Praxis“.

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LE-10

Sie soll fachliches Urteilsvermögen entwickeln.

Kompetenz entsteht aus Wissen, Anwendung, Erfahrung und kritischer Reflexion.

LEHRE SOLL NICHT NUR WISSEN VERMITTELN.

FACHWISSEN